AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen für die Freiraum41 Mitgliedschaft

1.1. Jedes Mitglied muss körperlich und geistig geeignet sein, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden durchführen zu können. Liegen körperliche Einschränkungen, die als absolute oder relative Kontraindikationen It Informationsblatt angeführt sind, vor, hat das Mitglied Freiraum41 darüber unaufgefordert und umgehend zu informieren. Unterbleibt die Mitteilung gehen nachteilige Folgen zu Lasten des Mitgliedes. Die vom Mitglied bei der Information gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein.

1.2. Das Mitglied akzeptiert diese Nutzungsvereinbarung und wird den Anordnungen des qualifizierten Coaching Personals Folge leisten. Freiraum41 behält sich vor die Nutzungsvereinbarung einseitig zu ändern. Das Mitglied hat diese Änderungen zu akzeptieren, sofern diese Änderungen dem Mitglied sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.

2. Abschluss Nutzungsvereinbarung & Änderung Daten
2.1. Diese Nutzungsvereinbarung tritt mit schriftlicher Vereinbarung in Kraft bzw. wird diese Nutzungsvereinbarung durch Einzug des Mitgliedsbeitrages Vertragsinhalt und wird auf die Dauer des gewählten Paketes (Punkt 4) abgeschlossen.

2.2. Das Freiraum41 Training kann nur vom Mitglied selbst absolviert werden und darf nur mit schriftlicher Zustimmung von Freiraum41 auf Dritte übertragen werden.

2.3. Änderung der Mitgliederdaten sind Freiraum41 umgehend und unaufgefordert mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es die daraus entstandenen Aufwendungen (für die Abfrage im Zentralen Melderegister, Ruckbuchungen durch die Bank etc.) zu ersetzen.

3. Freiraum41 Coaching

Dem Freiraum41 Coaching liegt zum einen das EMS-Training (elektrisches Muskelstimulationstraining) zu Grunde. Die genaue Wirkungsweise kann bei einem unserer Gerätehersteller unter www.easymotionskin.com nachgewiesen werden. Zum anderen das Kraft- bzw. Gerätetraining mit und ohne Betreuung!

4. Mitgliedschaften
Folgende Mitgliedschaften für EMS, Private Gym und Personal Training stehen zur Auswahl:
• 10er Block (zu verbrauchen innerhalb von 6 Monaten)
• Abo 6 Monate Bindefrist
• Abo 12 Monate Bindefrist
• Einzeln oder Kombinationen der Bereiche

5. Leistungen von Freiraum41
5.1. Die Coaching Termine laut Nutzungsvereinbarung sind via App oder im Club zu reservieren. 6 Stunden vor dem Trainingsbeginn können Termine storniert werden, ohne dass dafür Kosten anfallen. Falls das Mitglied in einer Woche keinen Termin wahrnimmt, so ist es möglich, diesen bis zum Ende der aktuellen Vereinbarungszeit nachzuholen (2. Einheit pro Woche). Werden Einheiten wegen Urlaub oder Krankheit vom Mitglied nicht in Anspruch genommen, kann Freiraum41 diese versäumten Coachings im Ausmaß von bis zu fünf pro Vereinbarungszeit auf Wunsch des Kunden in die neue Vereinbarungszeit „gutschreiben“. Somit können diese nachgeholt werden. Bei einer fristgerechten Kündigung (Abo sechs oder 12 Monate Bindefrist) kann das Mitglied direkt nach der Vereinbarungszeit 5 Wochen anhängen, um nicht konsumierte Einheiten nachzuholen. Sollten mehr Einheiten nicht konsumiert worden sein, verfallen diese. Der 10er Block ermöglicht das Training von 10 Einheiten. Diese sind innerhalb von 6 Monaten ab Beginn des Vereinbarungszeit zu verbrauchen und würden im Falle einer Nichtkonsumation nach dieser Zeit verfallen.

5.2. Freiraum41 behält sich vor, die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu verändern. Auch kann das Studio kurzfristig geschlossen werden, insbesondere bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.

5.3. Aus der Absage eines Coachings, gleich aus welchem Grund, kann das Mitglied keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ableiten.

5.4. Die Coachings können im Freiraum41 absolviert werden. Die Termine können via App reserviert werden

6. Zahlung
6.1. Das Mitglied verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit zur Zahlung eines wöchentlichen Mitgliedsbeitrages. Der Wechsel in eine Mitgliedschaft mit längerer Laufzeit ist jederzeit möglich.

6.2. Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag wird 14-tägig per Bankeinzug abgebucht.

6.3. Bezahlt das Mitglied seine Mitgliedsbeiträge nicht rechtzeitig, werden die Betrage für die vereinbarte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig und Freiraum41 kann diese in Rechnung stellen und einfordern. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 9% Zinsen p.a. als vereinbart. Die Kosten der Betreibung (Mahnschreiben je EUR I0.00) und die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind dann vom Mitglied zu bezahlen.

7. Kündigung der Mitgliedschaft
7.1. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens 30 Tage vor dem in der Anmeldung genannten Termin schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt, verlängert sich diese Nutzungsvereinbarung automatisch um die Dauer der gewählten Mitgliedschaft zu den jeweils geltenden Konditionen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe entscheidend.

7.2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtabgabe einer fristgerechten, schriftlichen Kündigung zur Verlängerung der Nutzungsvereinbarung führt.

8. Sonderkündigungsrecht
8.1. Verlegt ein Mitglied seinen Wohnsitz dauerhaft an einen Ort, in dem im Umkreis von 30 km kein Freiraum41 Club ist, kann das Mitglied seine Mitgliedschaft kündigen. Für diese Sonderkündigung ist die Übermittlung der Meldebestätigung erforderlich. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall mit dem auf die Übermittlung nachfolgenden Monatsersten.

8.2. Bezahlt ein Mitglied seine Mitgliedsbeiträge nicht oder nicht fristgerecht oder verstößt es gegen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung oder leistet es den Anordnungen des Coaching Personals nicht Folge, kann Freiraum41 die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort auflösen.

9. Ruhen der Mitgliedschaft
9.1. Krankheit, eine Verletzung, die ohne Unterbrechung nicht länger als 4 Wochen andauert und die für diese Zeit das Konsumieren von Coachings unzumutbar macht, berechtigen weder zur vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft, noch zum Ruhen, jedoch bei Information im Vorfeld zum Nachholen der Coachings.

9.2. Legt das Mitglied eine ärztliche Bestätigung vor, aus der sich die Dauer der Krankheit oder Verletzung (länger als 1 Monat) oder die Schwangerschaft ergibt, so ruht die Mitgliedschaft für diese Dauer. Ruhen bedeutet, dass keine Coachings absolviert werden. Für die Dauer des Ruhens muss das Mitglied keine Mitgliedsbeiträge bezahlen. Nach Wegfall der Krankheit bzw. nach Heilung der Verletzung bzw. 5 Monate nach der Geburt wird die Mitgliedschaft fortgesetzt und die Zeit des Ruhens am Vertragsende angehängt. Während der Ruhezeit besteht keine Möglichkeit zu Kündigung.

10. Beendigung der Mitgliedschaft
Wird die Mitgliedschaft bei Freiraum41 beendet, gleich aus welchem Grund auch immer, sind sämtliche Gegenstände, die sich im Eigentum von Freiraum41 befinden, unaufgefordert zurückzugeben.

11. Zustimmungserklärung zur Datenerfassung & Datenweitergabe
11.1. Das Mitglied erteilt mit der Unterfertigung dieser Nutzungsvereinbarung seine Zustimmung zur elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner in dieser Nutzungsvereinbarung und der Information angegebenen Daten.

11.2. Das Mitglied erklärt, dass diese Daten für die Kommunikation aber auch für die Zusendung von Informationen betretend Freiraum41 sowie für wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden können.

11.3. Diese Zustimmungserklärung kann gemäß Datenschutzgesetz jederzeit schriftlich widerrufen werden, was die sofortige Einstellung aller Datenerfassungen und Datenübermittlungen bewirkt.

12. Haftung
12.1. Für Sachschäden beim Training haftet Freiraum41 nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag begrenzt.

12.2. Freiraum41 übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld. Das Mitglied muss diese Gegenstände selbstständig verwahren.

12.3. Das Mitglied ist verpflichtet, das Personal über besondere Vorkommnisse beim Training aber auch über Verletzungen vor dem Training genau zu informieren. Freiraum41 übernimmt keine Haftung für Körperschäden, die durch die unterlassene Mitteilung zustande gekommen sind. Für sonstige Körperschäden haftet Freiraum41 nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag begrenzt.

12.4. Nimmt das Mitglied ein Sportgerät selbst in Betrieb, ohne vorheriger Geräteeinweisung, kommt eine Haftung des Betreibers nicht in Betracht. Das Mitglied wurde auf die Trainingseinweisung und die weiteren Betreuungsmöglichkeiten hingewiesen.

13. Bildnutzungsrechte
Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Freiraum41 werden Fotos auf der Webseite unter www.freiraum41.at und auf Social Media Plattformen wie z.B. Facebook und Instagram, sowie anderen Mediapartnern eingesetzt. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder mit ihren Abbildungen veröffentlicht werden können und räumt Freiraum41 ein zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, kostenfreies Nutzungsrecht an den Bildern im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein.

14. Salvatorische Klausel
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.

15. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag aber auch mit seiner Anbahnung und Beendigung, gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Freiraum41 Clubbetreibers als vereinbart. Ebenso wird österreichisches Recht vereinbart.

16. Preise und Konditionen
Aktuelle Preislisten für die Produkte bzw. Dienstleistungen sind im Internet unter www.freiraum41.at abrufbar und einsehbar – aus diesen sind die jeweiligen Konditionen ersichtlich. Ausdrücklich hingewiesen wird auf eine jährliche Wertsicherung der Produktpreise in Höhe des veröffentlichten Verbraucherpreisindexes (VPI) vorn Oktober des Vorjahres im Jänner eines jeden Jahres.

17. Hausordnung
Den Anweisungen des betreuenden Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Jedes Mitglied hat sicherzustellen, dass Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung des Studiobetriebs nicht gestört werden. Alle Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Handtuch und sauberen Trainingsschuhen benutzt werden. Aus Sicherheit- und hygienischen Gründen ist es nicht gestattet barfuß zu trainieren. Die Straßenschuhe sind im Eingangsbereich bei den vorgesehenen Garderoben auszuziehen.